Fühlen Sie sich allein gelassen?
Nicht mit uns!
Sicher und zuverlässig bearbeiten wir Ihre laufende Buchführung, die Lohn- und Gehaltsabrechnung und bieten Ihnen erfahrene Unterstützung in weiteren kaufmännischen Bereichen.
Buchführung gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG.
Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst nur das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung.